§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Parkett Schiszler (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss und Angebote
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführungsbeginn zustande. Kostenvoranschläge sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindlich.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich beauftragt wurden, werden gesondert in Rechnung gestellt. Änderungen am Leistungsumfang bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsräume frei zugänglich, beräumt und ausreichend beleuchtet sind. Strom- und Wasseranschlüsse werden vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt. Empfindliche Gegenstände sind vom Auftraggeber rechtzeitig zu entfernen oder zu schützen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei größeren Aufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
§ 6 Ausführungsfristen
Vereinbarte Ausführungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse oder Verzögerungen durch den Auftraggeber verlängern die Frist entsprechend.
§ 7 Abnahme
Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet, sobald ihm deren Fertigstellung angezeigt worden ist. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Anzeige der Fertigstellung abnimmt oder die Leistung in Gebrauch nimmt.
§ 8 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt für Bauleistungen 5 Jahre, für sonstige Leistungen 2 Jahre ab Abnahme. Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Auftragnehmer nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Natürliche Eigenschaften des Holzes wie Farbunterschiede, Maserung, Astbildung oder Bewegungen durch Klimaänderungen stellen keinen Mangel dar.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Kontakt
Parkett Schiszler
Lipowskystr. 4
81373 München
E-Mail: info@parkett-schiszler.com
